§ 9 KStG; § 2 Abs 2 UStG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob eine Organschaft in umsatzsteuerlicher, körperschaftsteuerlicher und gewerberechtlicher Hinsicht auch gegeben sein kann, wenn das Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung schwächer als die übrigen Merkmale ausgeprägt ist.