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Judikatur - Haftung des Notgeschäftsführers; analoge Anwendung des § 84 abs 2 Satz 2 AktG auf die GmbH

UnternehmensrechtAnm. von Ulrich TorgglerGesRZ 2007, 271 - 275 Heft 4 v. 1.8.2007

§ 84 Abs 2 AktG; § 15a GmbHG; § 25 GmbHG

Die Bestimmung des § 84 Abs 2 AktG ist analog auf den Notgeschäftsführer anzuwenden, folglich liegt auch die Beweislast, dass der eingetretene Schaden auch bei pflichtgemäßen Alternativverhalten eingetreten wäre, auf Seiten des Geschäftsführers bzw des Notgeschäftsführers.

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