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Judikatur - Berufslegitimation der GesBR gegen Umsatzsteuerbescheid

SteuerrechtGesRZ 2007, 276 Heft 4 v. 1.8.2007

§ 19 Abs 1 UStG 1994; § 93 Abs 2 BAO; § 246 Abs 1 BAO; § 273 Abs 1 BAO

Bezüglich der Umsatzsteuer ist die GesBR eineigenes Steuerobjekt. Folglich ist auch nur die Gesellschaft nicht aber der Gesellschafter im eigenen Namen berufungslegitimiert.

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