§ 76 Abs 2 GmbHG; § 117 KO
Veräußert der Masseverwalter Geschäftsanteile einer GmbH außergerichtlich, so ist der Verkauf in Form einen Notariatsaktes abzuschließen. Außer die Veräußerung unterliegt der Genehmigungspflicht des § 117 KO.
§ 76 Abs 2 GmbHG; § 117 KO
Veräußert der Masseverwalter Geschäftsanteile einer GmbH außergerichtlich, so ist der Verkauf in Form einen Notariatsaktes abzuschließen. Außer die Veräußerung unterliegt der Genehmigungspflicht des § 117 KO.