Deskriptoren: Einlagenrückgewähr; betriebliche Rechtfertigung.
Normen: § 82 GmbGH
Bei Vorliegen einer betrieblichen Rechtfertigung darf eine GmbH im Einzelfall Anwaltskosten, die (auch) den Gesellschaftern zukommen, übernehmen.Deskriptoren: Einlagenrückgewähr; betriebliche Rechtfertigung.
Normen: § 82 GmbGH
Bei Vorliegen einer betrieblichen Rechtfertigung darf eine GmbH im Einzelfall Anwaltskosten, die (auch) den Gesellschaftern zukommen, übernehmen.