Deskriptoren: Einlagenrückgewähr; Gebrauchsnutzung; Nutzungskosten; Anschaffungskosten.
Normen: § 82 GmbHG
Schafft eine GmbH Gegenstände (beinahe) ausschließlich für einen Gesellschafter zu dessen Vorteil an, kann sie vom Gesellschafter dennoch nur das marktübliche Nutzungsentgelt verlangen.
