Seit Inkrafttreten des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR)1 im Jahre 1926 verfügt Liechtenstein über die Rechtsform der Kollektivgesellschaft mit beschränkter Haftung (KGmbH), die lediglich in einem Absatz (Art 755 Abs 2 PGR) geregelt ist. Die Gesellschaftsform verbindet das Fundament der Kollektivgesellschaft (Art 689–732 PGR) – also das Äquivalent zur österreichischen offenen Gesellschaft (OG) – mit dem Privileg der Haftungsbeschränkung. Damit scheint der liechtensteinische Gesetzgeber bereits frühzeitig eine funktionelle europäische Alternative zur anglo-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) antizipiert und rechtlich verwirklicht zu haben.

