Im folgenden Beitrag soll untersucht werden, ob ein GmbH-Gesellschafter, dem aus seinem Geschäftsanteil mehrere Stimmrechte zustehen, diese auch uneinheitlich ausüben darf. Zur Klärung dieser im Schrifttum strittigen Frage soll neben der Berücksichtigung aktueller Judikatur auch ein Vergleich zur Rechtslage bei anderen Kapitalgesellschaften fruchtbar gemacht werden.

