Wenn Gesellschafter bewusst in die Kasse „ihrer“ GmbH greifen, wird aus einem Rechtsverstoß schnell ein explosiver Konfliktstoff: Ob gemeinsam organisiert oder heimlich hinter den Rücken der anderen – verbotene Einlagenrückgewähr ist ein Brandbeschleuniger für erbitterte Gesellschafterstreitigkeiten. Besonders brisant: Nicht nur die betroffene Gesellschaft selbst, sondern auch Mutter- oder Großmuttergesellschaften können durch Steuerhaftungsschäden getroffen werden – und damit geraten plötzlich auch unbeteiligte Dritte ins Kreuzfeuer. Der Beitrag zeigt praxisnah, wer in diesen Konstellationen gegen wen welche Ansprüche hat – und welche Fallstricke dabei lauern.1

