Zusammenfassung: Bei Gläubigerbenachteiligung tritt Nichtigkeit einer in einem Gesellschaftsvertrag enthaltenen Abfindungsklausel ein, was in weiterer Folge ein Registrierungshindernis begründet.
Rechtsgrundlagen: § 879 Abs 1 ABGB; § 84 Abs 2 GmbHG
Zusammenfassung: Bei Gläubigerbenachteiligung tritt Nichtigkeit einer in einem Gesellschaftsvertrag enthaltenen Abfindungsklausel ein, was in weiterer Folge ein Registrierungshindernis begründet.
Rechtsgrundlagen: § 879 Abs 1 ABGB; § 84 Abs 2 GmbHG
