Zusammenfassung: Aufsichtsratsmitglieder können gegen ihre Registrierung oder Löschung im Firmenbuch keinen Rekurs geltend machen.
Rechtsgrundlagen: § 30b GmbHG; § 15 FBG; § 44 Abs 1 GmbHG; § 10 Abs 2 FBG
Zusammenfassung: Aufsichtsratsmitglieder können gegen ihre Registrierung oder Löschung im Firmenbuch keinen Rekurs geltend machen.
Rechtsgrundlagen: § 30b GmbHG; § 15 FBG; § 44 Abs 1 GmbHG; § 10 Abs 2 FBG
