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Verhängung von Zwangsstrafen über Masseverwalter wegen Nichtoffenlegung von Jahresabschlüssen für Geschäftsjahre vor Konkurseröffnung

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2007, 191 - 194 Heft 5 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Da den Masseverwalter in Verdrängung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft die Rechnungslegungspflichten sowie handelsrechtlichen Publizitätspflichten treffen, ist eine Durchsetzung dieser Verpflichtung mittels Zwangsstrafe zulässig.

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