Zusammenfassung: Der Autor unterzieht eine Entscheidung des OGH, in der dieser das Erfordernis einer Arbeitnehmermitbestimmung in einem aufsichtsratähnlichen Beirat einer GmbH bejahte, einer kritischen Analyse. Im Gegensatz zum OGH verneint Auer die Maßgeblichkeit des Typenzwangs für einen fakultativen Aufsichtsrat.
Rechtsgrundlagen: § 29 GmbhG; § 110 ArbVG

