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Fortsetzung der GmbH nach Zwangsausgleich - Nichtbefolgung einer nur teilweise berechtigten Vorerledigung

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2007, 159 - 161 Heft 4 v. 1.4.2007

Zusammenfassung: Die Fortführung der GmbH nach der rk Bestätigung des Zwangsausgleichsssetzt keinen Vermögensnachweis, aber die notariielle Beurkundung des Fortführungsbeschlusses voraus.

Rechtsgrundlagen: § 157 KO; § 215 AktG; § 17 FBG

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