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Sacherledigungsfreundliche" Auslegung der Rekurslegitimation im Löschungsverfahren

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2007, 158 Heft 4 v. 1.4.2007

Zusammenfassung: Der Geschäftsführer bzw Liquidator besitzt keine Rekurslegitimation gegen die Löschung nach § 40 FBG. Im Zweifel ist aber eine Geltendmachung des Rekurses durch die rekursberechtigte Gesellschaft anzunehmen.

Rechtsgrundlagen: § 40 Abs 1 FBG

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