§ 15 a GmbHG; § 41 GmbHG; § 15 FBG
Der OGH entscheidet im vorliegenden Fall Aspekte der Bestellung eines Notgeschäftsführers: Parteistellung im Verfahren kommt nur dem Notgeschäftsführer selbst wie auch den Gesellschaftern zu. Die Bestellung selbst ist auch bei Existenz eines Geschäftsführ

