§ 1 AktG; § 1 AHG; § 69 BWG; § 70 BWG; § 70a BWG
Gegenstand des entschiedenen Amtshaftungsprozesses ist der Vermögensschaden, der der klagenden Partei Land Burgenland als Mehrheitsaktionärin der Bank Burgenland AG aufgrund ihrer Garantieerklärung für Letztere entstehen könnte. Dabei wird klargestellt,

