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Erforderlicher Wortlaut einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2006, 222 Heft 5 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: Das OLG Wien entscheidet befasst sich mit dem Löschungsantrag einer Gesellschaft: Liegt keine dem Wortlaut des § 160 Abs 3 BAO entsprechende Bescheinigung vor, so ist es nicht Aufgabe des Firmenbuchgerichts, die eingereichte Bescheinigung nach erfolglosem

Rechtsgrundlagen: § 160 Abs 3 BAO

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