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Stimmrecht des potentiellen Prozessvertreters - Anfechtbarkeit treuwidriger Beschlüsse - Zur Feststellung des Jahresabschlusses

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2006, 219 - 222 Heft 5 v. 1.5.2006

§ 35 Abs 1 Z 1 GmbHG; § 35 Abs 1 Z Z 6 GmbHG; § 41 Abs 1 Z 2 GmbHG

Das Höchstgericht entscheidet in seinen vorliegenden Sprüchen drei Bereiche bezüglich GmbH-Beschlüssen: Stimmrecht besteht auch für einen als Prozessvertreter nach § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG vorgesehenen Gesellschafter über seine Bestellung. Weiters ist bei der

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