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Verdeckte Einlagenrückgewähr gerechtfertigt, wenn das Geschäft bei Fremdvergleich auch mit Dritten geschlossen worden wäre

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2006, 164 - 166 Heft 4 v. 1.4.2006

§ 82 Abs 1 GmbHG

Liegen besondere betriebliche Gründe im Interesse der Gesellschaft vor, so kann laut OGH Entscheidung damit eine verdeckte Einlagenrückgewähr gerechtfertigt werden. Allerdings nur dann, wenn das betreffende Geschäft der Formel des Fremdvergleichs standhäl

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