§ 197 Abs 2 AktG
Die Regelungen bezüglich der Anfechtungsklage gelten nach OGH-Judikatur ebenso für die positive Beschlussfeststellungsklage. Als Folge hat die Erhebung der Feststellungsklage gegen die Gesellschaft innerhalb der Ausschlussfrist nach § 197 Abs 2 AktG zu e

