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Entlohnungsanspruch des für eine beklagte GmbH zur Prozessführung bestellten Notgeschäftsführers: Geltendmachung im betr Streitverfahren

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2006, 169 - 170 Heft 4 v. 1.4.2006

Zusammenfassung: Die Entscheidung des OLG Wien befasst sich mit dem Kostenersatz des Notgeschäftsführers im Zivilprozess: Wurde ein Notgeschäftsführer für eine beklagte GmbH nach § 15a GmbHG bestellt, so hat er Kostenersatzanspruch gegen die klagende Partei nach § 10 ZPO,

Rechtsgrundlagen: § 40 Abs 4 FBG; § 15a GmbHG; § 10 ZPO

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