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Offene Fragen zum Verbot der Organbestellung gegen das Organisationsgefälle

GesellschaftsrechtKarollus, o. Univ.-Prof. Dr. Martin; Huemer, MMag. Dr. Daniela LL.M.GeS aktuell 2006, 153 - 163 Heft 4 v. 1.4.2006

Zusammenfassung: Durch das GesRÄG 2005 sollte der Aufsichtsrat als Kontrollorgan der Kapitalgesellschaften, und somit die Corporate Governance gestärkt werden. Dahingehend wurde in § 86 Abs 2 Z 2 Akt iVm § 90 Abs 1 Satz 1 AktG ein Verbot der Organbestellung gegen das Orga

Rechtsgrundlagen: § 86 Abs 2 Z 2AktG; § 90 Abs 1 AktG; § 30a Abs 2 Z 2; §30e Abs 1 Satz 1 GmbHG idF des GesRÄG 2005

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