Zusammenfassung: Zur die Umsetzung der Übernahmerichtlinie sieht der UbRÄG-Entwurf das GesAusG vor. Dieses erlaubt den Squeeze-out nicht nur unter den Bedingungen der Richtlinie, sondern auch bei nicht-börsennotierten AGs und GmbHs Veränderungen sind dadurch auch im Spalt
Rechtsgrundlagen: GesAusG; § 220 AktG; Richtlinie204/25/EG ABl L 142, 12

