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Neues zum Mantelkauf

GesellschaftsrechtTwardosz, MMag. Benjamin LL.M.GeS aktuell 2006, 128 - 131 Heft 3 v. 1.3.2006

§ 8 Abs 4 Z 2 KStG

Durch Erkenntnis des VwGH können Verluste eines Mantelkaufes entgegen Literatur und Verwaltungspraxis sehr wohl als Sonderausgabe bei der Veranlagung der Folgejahre abgezogen werden. Der vorliegende Artikel erläutert die Voraussetzungen und weiterführende

VwGH 22.12.2005, 2002/15/0079

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