§ 6 Z 5; § 4 EStG
Durch den Forderungsverzicht gegenüber einer Kapitalgesellschaft kommt es zu einer Betriebsvermögensmehrung in Höhe des bilanzierten Betrages. Laut VwGH liegt in diesem Fall bei der Gesellschaft eine steuerneutrale Einlage in Höhe des Nominalbetrages der

