§ 22 BAO; § 7 Abs 4 KStG 1988 idF BGBl 1989/660
In der gegenständlichen Entscheidung bestätigt der VwGH seine bisherige Rechtssprechung, dass die Einschaltung einer funktionslosen Außengesellschaft als Missbrauch nach § 22 BAO zu werten ist. Diesen Ansatz unterstützt die Anwendung der Außentheorie. Arg

