Zusammenfassung: Bei Umgründungen kann der Frage des Vorliegens eines Gestaltungsmissbrauchs große Bedeutung zukommen. Auch wenn bloß ein Umgründungsschritt vorliegt, so ist nach Judikatur eine abgabenbehördliche Prüfung der Sinnhaftigkeit des Zusammenschlusses eines Fre
Rechtsgrundlagen: Art IV UmgrStG

