Zusammenfassung: Laut EuGH-Urteil fällt die grenzüberschreitende Verschmelzung unter die Niederlassungsfreiheit. Sieht ein Mitgliedsstaat die Eintragung einer Verschmelzung von Gesellschaften mit Sitzen in diesem Staat und anderen Mitgliedsstaaten in das nationale Handels
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 UmwG; § 16 UmwG

