§ 93 EStG 1988; § 95 EStG 1988; § 8 Abs 2 KStG 1988; § 184 BAO 1961
Seiner ständigen Rechtssprechung folgend bestätigt der VwGH, bei Vorliegen einer GvA kapitalertragssteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen anzunehmen. Bedeutend ist dieser Umstand bei Mehrgewinnen einer Gesellschaft aus Zuschätzung, wenn diese aus

