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BMF: Erbschaftssteuerfreiheit von ausländischen Kapitalvermögen

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2006, 44 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Bei ausländischen Kapitalvermögen gibt es laut BMF in Bezug auf die Steuerpflicht eine relevante Vorraussetzung: Für die Erbschaftssteuerbefreiung müssen zum Zeitpunkt des Todes die Erträge des ausländischen Kapitalvermögens der besonderen Einkommensteuer

Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG

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