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BMF: Beschränkte Erbschaftssteuerpflicht - grundstücksbesitzende GmbH

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2006, 43 - 44 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Beschränkte Erbschaftssteuerpflicht tritt in Österreich nur für die taxativ gelisteten Fälle des § 6 Abs 1 Z 2 ErbStG. Geschäftsanteile einer GmbH oder Aktien- und Genossenschaftsanteile zählen nicht dazu.

Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 2 ErbStG

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