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BMF: Kirchenaustritt, Gebühren

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2006, 41 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Die Erklärung des Kirchenaustritts an die Behörde ist laut BMF mit einer Gebühr von 13,- verbunden.

Rechtsgrundlagen: § 14 TP 6 Abs 1; § 14 TP 7 Abs 1 Z 1 GebG

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