Zusammenfassung: Die Erklärung des Kirchenaustritts an die Behörde ist laut BMF mit einer Gebühr von 13,- verbunden.
Rechtsgrundlagen: § 14 TP 6 Abs 1; § 14 TP 7 Abs 1 Z 1 GebG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Die Erklärung des Kirchenaustritts an die Behörde ist laut BMF mit einer Gebühr von 13,- verbunden.
Rechtsgrundlagen: § 14 TP 6 Abs 1; § 14 TP 7 Abs 1 Z 1 GebG
Schlagwörter:
