Art 43 EG; Art 56 Abs 1 EG
Die Gewährung staatlicher Sonderaktien, die dem Staat Einwilligungsrechte in Gesellschaftsentscheidungen einräumt, die nicht auf Fälle der erforderlichen Wahrung zwingender Allgemeininteressen begrenzt sind, steht mit der Kapitalverkehrsfreiheit nicht in Einklang.

