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VwGH: Telefonischer Antrag auf Bescheidbegründung: Fristversäumnis!

GesellschaftsrechtFranz AlthuberGeS aktuell 2005, 307 - 308 Heft 7 und 8 v. 1.7.2005

§ 85 Abs 1 BAO; § 245 Abs 2 BAO

Ein telefonischer Antrag auf Übermittlung einer fehlenden Bescheidbegründung ist nicht als mündliches Anbringen zu qualifizieren und entfaltet keine fristhemmende Wirkung.

VwGH 31.3.2005, 2004/15/0089

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