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VwGH: Sachbezugs-Verordnung für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer bezüglich privat genutzter Kfz nicht anwendbar

GesellschaftsrechtSandra HuberGeS aktuell 2005, 308 - 310 Heft 7 und 8 v. 1.7.2005

§ 15 Abs 2 EStG; § 22 Z 2 EStG; § 23 EStG; § 47 Abs 2 EStG

Der VwGH erörtert, dass der Privatgebrauch eines Kfz des Arbeitgebers durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter- Geschäftsführer nicht vom Anwendungsbereich der Sachbezugsverordnung erfasst ist.

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