Zusammenfassung: Der UFS Linz stellt die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung in- und ausländischer Dividenden (" internationales Schachtelprivileg") fest und lehnt die Zugrundelegung der § 10 Abs 2 und 4 KStG bei der Besteuerung von Auslandsdividenden ab.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 KStG; § 10 Abs 4 KStG; Art 58 EG; Art 73d Abs 1 EG

