Zusammenfassung: Das BMF bejaht die Zulässigkeit der Rückbeziehung bei der Einbringung eines Teilbetriebs und gleichzeitiger Rückbehaltung eines Gebäudes und Überlassung an die Gesellschaft.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 5 Z 3 UmgrStG; § 16 Abs 5 Z 4 UmgrStG

