Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob für die Übertragung verbriefter Genussrechte oder von Rektapapieren eine Zessionsgebühr zu entrichten ist.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 21 GebG
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Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob für die Übertragung verbriefter Genussrechte oder von Rektapapieren eine Zessionsgebühr zu entrichten ist.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 21 GebG
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