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BMF: Übertragung von als Wertpapieren verbrieften Genussrechten, Zessionsgebühr

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2004, 498 Heft 12 v. 1.12.2004

Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob für die Übertragung verbriefter Genussrechte oder von Rektapapieren eine Zessionsgebühr zu entrichten ist.

Rechtsgrundlagen: § 33 TP 21 GebG

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