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BMF: Unterschriftsbeglaubigung auf Schuldscheinen und Pfandurkunden zur Sicherstellung von Wohnbauförderungsdarlehen (§ 53 Abs 1 WFG 1984)

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2004, 452 Heft 11 v. 1.11.2004

Zusammenfassung: Eine Gebührenbefreiung gelangt für Unterschriftsbeglaubigungen iSd § 14 TP 13 GebG idF BGBl I 144/2001 nicht mehr zur Anwendung.

Rechtsgrundlagen: § 53 Abs 1 WFG 1984; § 14 TP 13 GebG idF BGBl I 2001/144

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