Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Grunderwerbsteuerpflicht bei Tausch zweier Eigentumswohnungen mit identer Einlagezahl Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 2 GrEstG
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Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Grunderwerbsteuerpflicht bei Tausch zweier Eigentumswohnungen mit identer Einlagezahl Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 2 GrEstG
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