Zusammenfassung: Die Anwendung der Kapitalverkehrsteuerbefreiung für die Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach Art III UmgrStG setzt den Ablauf der 2-Jarhesfrist nach § 22 Abs 4 UmgrStG voraus.
Rechtsgrundlagen: § 22 Abs 4 UmgrStG
Zusammenfassung: Die Anwendung der Kapitalverkehrsteuerbefreiung für die Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach Art III UmgrStG setzt den Ablauf der 2-Jarhesfrist nach § 22 Abs 4 UmgrStG voraus.
Rechtsgrundlagen: § 22 Abs 4 UmgrStG
