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BMF: Wettgebühr

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2004, 453 Heft 11 v. 1.11.2004

Zusammenfassung: Nur der Begründungsort des Rechtsgeschäfts Wette ist für die Begründung der Wettgebührpflicht maßgeblich, nicht aber der Standort des Servers.

Rechtsgrundlagen: § 33 TP 17 Abs 1 Z 6 GebG

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