Zusammenfassung: Nur der Begründungsort des Rechtsgeschäfts Wette ist für die Begründung der Wettgebührpflicht maßgeblich, nicht aber der Standort des Servers.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 17 Abs 1 Z 6 GebG
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Zusammenfassung: Nur der Begründungsort des Rechtsgeschäfts Wette ist für die Begründung der Wettgebührpflicht maßgeblich, nicht aber der Standort des Servers.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 17 Abs 1 Z 6 GebG
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