Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Reichweite und Auslegung des in § 20 InvFG normierten Bezeichnungsschutzes auseinander und zeigt die Parallelen zu den Bezeichnungsschutzbestimmungen der §§ 19 InvFG und § 94 BWG auf. Dabei nimmt er auch zur möglichen Einordnung als Schutzgesetz Stellung und behandelt Zuständigkeitsfragen.
Rechtsgrundlagen: § 20 ImmoInvFG; § 19 ImmoInvFG; § 94 BWG; § 1311 ABGB; § 24 FBG; § 24 InvFG

