Zusammenfassung: Der Autor nimmt das Inkrafttreten des ImmoInvFG zum Anlass, um sich mit den aufsicht- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Einbringung einer Immobilien-Aktiengesellschaft in einen Immobilienfonds auseinander zu setzen. Dabei nimmt er auch zu allfälligen Beschlusserfordernissen Stellung und beschreibt den Stellenwert des zivilrechtlichen Einbringungsverbots des § 7 Abs 5 ImmoInvFG.

