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Die Einbringung gemäß § 41 Abs 4 Immobilien-Investmentfondsgesetz

GesellschaftsrechtNikolaus PaulGeS aktuell 2003, 380 - 386 Heft 10 v. 1.10.2003

Zusammenfassung: Der Autor nimmt das Inkrafttreten des ImmoInvFG zum Anlass, um sich mit den aufsicht- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Einbringung einer Immobilien-Aktiengesellschaft in einen Immobilienfonds auseinander zu setzen. Dabei nimmt er auch zu allfälligen Beschlusserfordernissen Stellung und beschreibt den Stellenwert des zivilrechtlichen Einbringungsverbots des § 7 Abs 5 ImmoInvFG.

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