Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob Lüftungs-, Heizungs- oder Feuerlöschanlagen unter den Begriff der Betriebsvorrichtungen subsumiert werden können.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 1 EStG 1988; § 51 Abs 1 BewG 1955; § 2 Abs 1 GrESTG 1987
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Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob Lüftungs-, Heizungs- oder Feuerlöschanlagen unter den Begriff der Betriebsvorrichtungen subsumiert werden können.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 1 EStG 1988; § 51 Abs 1 BewG 1955; § 2 Abs 1 GrESTG 1987
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