Unter bestimmten Voraussetzungen werden Gesellschafterfremdfinanzierungen ertragsteuerlich als „verdecktes Eigenkapital“ qualifiziert. Im nachfolgenden Beitrag soll das Wesen und die Voraussetzungen für die Annahme von verdecktem Eigenkapital untersucht werden.
Deskriptoren: Eigenkapital; Fremdkapital; verdecktes Eigenkapital; verdeckte Einlage.

