Unter den in § 15 FlexKapGG genannten Voraussetzungen darf eine FlexKapG eigene Anteile erwerben. In der Anmeldung zum Firmenbuch sollte die Erwerbsart angeführt werden.

<i>Birnbauer</i>, Gesellschafteränderung beim unentgeltlichen Erwerb eigener Anteile durch eine FlexKapG, GES 2025, 360 (360) Seite 360