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Offenlegung: Bemessung der Zwangsstrafen bei Nichterkennbarkeit der Größenmerkmale

JudikaturGES 2025, 359 Heft 7 und 8 v. 30.12.2025

Deskriptoren: Jahresabschluss; Offenlegung; Zwangsstrafen.

Normen: § 277 UGB, § 282 Abs 2 UGB, § 283 UGB

Können aus dem Firmenbuchakt die Größenklassen nicht verlässlich beurteilt werden, ist bei Nichtvorlage von Bilanzen und Unterlassung der Bekanntgabe der Größenmerkmale iSd § 282 Abs 2 UGB vom Vorliegen einer großen Gesellschaft auszugehen und die Strafe danach zu bemessen.

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