Der vorliegende Beitrag untersucht die einzelnen Tatbestände des § 4 Z 1 UmgrStG auf deren Verfassungskonformität. Dabei wird vor allem auf potenzielle Probleme mit dem Gleichheitssatz nach Art 7 B-VG sowie dem Bestimmtheitsgebot nach Art 18 Abs 1 B-VG eingegangen.
Deskriptoren: Verluste; Umgründungen; qualifizierte Umfangsminderung; Objektbezug; Gleichheitssatz; Bestimmtheitsgebot.

